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Erklärung Barrierefreiheit Ally Website

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Stand: 31.03.2026

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Ally gehört zu der Aumio GmbH. Die Aumio GmbH ist bestrebt, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit, insb. dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.ally.aumio.com/

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1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

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Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

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Die Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der WCAG 2.1 (Level AA).

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Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf:

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  • Ausreichende Farbkontraste zur besseren Lesbarkeit
  • Die Verwendung von Alt-Texten zur Unterstützung von Screen-Readern
  • Die Möglichkeit, Inhalte auch bei vergrößerter Schriftgröße oder Zoom-Funktion nutzbar zu machen.

 

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2. Nicht barrierefreie Inhalte 

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Trotz unserer Bemühungen können einige Bereiche der Website noch nicht vollständig barrierefrei sein. Dazu gehören:

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  • Fehlende oder unzureichende Alt-Texte
  • Icons ohne Beschriftung
  • Einige Formularfelder sind nicht korrekt beschriftet oder nicht eindeutig beschriftet
  • Einige Texte sind in Bildern eingebettet
  • Einige Links haben unklare Bezeichnungen oder werden nur durch Icons repräsentiert
  • Fehlerhinweise, die unterschiedlich beschriftet und nicht konsistent sind

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Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu reduzieren.

 

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3. Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit

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Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden. Dazu gehören:

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  • Komplexe interaktive Anwendungen: Bestimmte interaktive Anwendungen und spezielle Funktionen auf unserer Website erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen, um sie vollständig barrierefrei zu gestalten. Wir prüfen kontinuierlich die Möglichkeiten zur Verbesserung, können jedoch aufgrund der hohen Kosten nicht alle Barrieren sofort beseitigen.
  • Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten des BFSG erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden nach den aktuellen Standards erstellt.

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4. Feedback und Kontaktangaben

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Falls Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen sind, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben:

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Postanschrift: Aumio GmbH, Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin

Per E-Mail: contact@aumio.de

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5. Durchsetzungsstelle

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Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden. Die

Durchsetzungsstelle unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.

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Deutsche Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit

Jüdenstraße 1

10178 Berlin

Telefon: 030 90223-1515

E-Mail: Digitale-Barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de

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